Seit 2014 ist die Honorarberatung gesetzlich garantiert. Sie können sich als sicher sein, dass ich keinerlei Provisionen vereinnahmen. Für meine Beratungsleistung werde ich ausschließlich durch Sie vergütet. Und durch niemanden sonst. Zum Inkrafttreten des Honoraranlagegesetzes erklärte die damalige Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner:
"Der Kunde und seine persönliches Interessen müssen immer im Vordergrund stehen. Nur Berater, die diesen Grundsatz berücksichtigen, werden langfristig auf dem Markt erfolgreich sein können"
Mit der Honorarberatung verfolge ich dieses Prinzip konsequent, dafür stehe ich mit meinem Namen.